Der Caravaner reist ohne eigenes Zugfahrzeug im Schwalbennest von Knaus.
Der Caravaner alleinig ist für das Vorwärtskommen des Wohnanhängers verantwortlich. Begleitfahrzeuge etc. sind nicht vorhanden.
Der Caravaner übernachtet ausschließlich im Wohnanhänger.
Der Caravaner wird von unbekannten Fremden gezogen. Befreundete Fahrer sind nicht eingebunden.
Die Route darf nicht abgekürzt werden. Fahrer der Zugfahrzeuge erhalten keine Bezahlung.
Der Caravaner wird von einem Fotografen begleitet, der mit ihm im Wohnanhänger übernachtet.
Lediglich der Fotograf darf bezahlte Hotels in Anspruch nehmen.